Berufsunfähigkeitsversicherung im Studium
Ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Erwerbsminderungsrente. Der Invalitätsschutz ist in der Rentenversicherung mit enthalten. Daher gibt es keine Aufteilung der Prämie für die Erwerbsminderungsrente und Altersrente.
Am 01. Januar 2001 trat das Gesetz zur Reform der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in Kraft. Hier wurde die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. So entfällt der Berufsschutz, d. h. ein hoch qualifizierter Akademiker kann als Pförtner eingesetzt werden. Es zählt dabei nicht ob er einen solchen Arbeitsplatz erhält, nur ob er ihn ausüben kann. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur der, der keine 3 Stunden pro Tag, eine Tätigkeit ausüben kann.
Sollte der Studierende durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sein, das Studium und den angestrebten Beruf auszuüben, zahlt nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Von staatlicher Stelle ist in einem solchen Fall nichts zu erwarten.
Laut Statistik wird jeder Dritte während des Berufslebens berufsunfähig.
Der Eintritt als Student lohnt sich nicht nur aus den oben genannten Gründen. Die meisten Versicherungen gewähren den Studierenden auch Sonderkonditionen. Es gilt je jünger, desto günstiger sind die Beiträge.
Ein weiterer Vorteil als Student einzutreten sind die Gesundheitsfragen im Antrag. Je gesünder der Antragsteller, desto einfacher erhält er den gewünschten Vertrag.
Dezember 2nd, 2009 at 14:45
[...] wird und den Arbeitnehmer schützt. Hinzu kommen weitere wichtige Versicherungen wie die BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) oder auch Unfall- oder [...]