Lastschrift und die Unterschiede der Einzugsermächtigung und der Abbuchungserlaubnis

Unterschiede zwischen Abbuchungserlaubnis und Einzugsermächtigung

Die Begriffe Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag sind Bankkunden ein Begriff, allerdings geht ein Großteil der Verbraucher davon aus, dass es sich um das Gleiche handelt. Tatsächlich gibt es aber vehemente Unterschiede zwischen beiden Verfahren.

Die Einzugsermächtigung:

Mit einer Einzugsermächtigung gestattet der Kontoinhaber einer dritte Person/ Institution fällig gewordene Posten vom Bankkonto unbar einzuziehen. Dies ist das gängige Verfahren zur Begleichung von regelmäßig anfallenden Zahlungen. Der Bankkunde hat bei einer Einzugsermächtigung das Recht, die Abbuchung innerhalb von sechs Wochen zu stornieren und das Geld auf sein Konto zurück buchen zu lassen. Dieses Recht fehlt hingegen bei einem Abbuchungsauftrag völlig, da dieser Auftrag nicht dem Zahlungsempfänger, sondern der Bank direkt erteilt wird. Die Lastschrift bei der Einzugsermächtigung wird nur dann durchgeführt, wenn das Konto über ausreichende Deckung verfügt oder wenn ein entsprechender Überziehungskredit von der Bank eingeräumt wurde.

Der Abbuchungsauftrag:

Mit Abbuchungsaufträgen haben private Verbraucher in der Regel wenig zu tun. Diese Form des Geldeinzugs wird meist nur im gewerblichen Bereich praktiziert. Ein Abbuchungsauftrag wird direkt an das Kreditinstitut gestellt, der Kontoinhaber hat nach der Abbuchung keine Möglichkeit den Transfer rückgängig zu machen oder der Abbuchung zu widersprechen. Für den Zahlungsempfänger bietet ein Abbuchungsauftrag eine deutlich höhere Sicherheit, denn anders als bei der Einzugsermächtigung kann der Kontoinhaber die Zahlung nicht mehr rückgängig machen und der Empfänger bekommt seine Bezahlung zuverlässig und sicher. Voraussetzung für einen funktionierenden Abbuchungsauftrag ist allerdings ebenfalls die Deckung des Kontos.

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